Barrierefreie Website nach BFSG: Wer betroffen ist und was technisch zu tun ist
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer fällt darunter, was ist konkret zu tun, und was kostet die Umsetzung?
Redaktion Nexcore Software · Fachredaktion
Veröffentlicht am · aktualisiert am
Kurz beantwortet
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen zur Barrierefreiheit nach EN 301 549, die im Wesentlichen WCAG 2.2 Stufe AA entspricht. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Bankdienstleistungen und Buchungsdienste. Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Inhalt · 6 Abschnitte
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten – die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Für viele Unternehmen ist Barrierefreiheit damit von der guten Absicht zur Pflicht geworden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um.
- Betroffen sind insbesondere Onlineshops mit Verkauf an Verbraucher, Bank- und Zahlungsdienste, Personenbeförderung, E‑Books und Telekommunikationsdienste.
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen.
- Reine B2B‑Angebote ohne Verkauf an Verbraucher fallen nicht unter das BFSG.
- Der technische Maßstab ist die Norm EN 301 549, die inhaltlich auf WCAG 2.2 Stufe AA beruht.
Wer betroffen ist#
Das Gesetz erfasst Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind. Für Websites besonders relevant:
- Onlineshops mit Verkauf an Verbraucher
- Bank- und Zahlungsdienstleistungen
- Dienstleistungen im Personenverkehr (Fahrpläne, Ticketbuchung)
- E‑Books und dazugehörige Software
- Telekommunikationsdienste
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen#
Bei Dienstleistungen sind Unternehmen ausgenommen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.
Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Reines B2B#
Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, fällt nicht unter das BFSG. Vorsicht bei Mischformen: Ein Shop, in dem auch Privatpersonen bestellen können, ist erfasst.
Der technische Maßstab#
Das Gesetz verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die inhaltlich auf den WCAG 2.2 Stufe AA beruht. Die vier Grundprinzipien lauten: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Was das konkret bedeutet:
Wahrnehmbar#
- Alternativtexte für alle informativen Bilder. Dekorative Bilder bekommen ein leeres
alt-Attribut, damit Screenreader sie überspringen. - Kontrast von mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift und für Bedienelemente.
- Untertitel bei Videos mit Ton.
- Struktur im Code, nicht nur optisch: Eine Überschrift ist ein
<h2>, kein fett formatierter Absatz.
Bedienbar#
- Vollständige Tastaturbedienung. Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein.
- Sichtbarer Fokus. Man muss jederzeit sehen, wo man sich befindet. Das verbreitete
outline: noneim CSS ist der häufigste Einzelfehler überhaupt. - Sprunglink zum Hauptinhalt, damit Tastaturnutzer die Navigation überspringen können.
- Keine Zeitbegrenzungen ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Verständlich#
- Sprache ausgezeichnet:
<html lang="de">. - Formularfehler, die sagen, was falsch ist und wie es richtig geht – nicht nur ein rotes Feld.
- Beschriftungen an allen Formularfeldern. Ein Platzhaltertext ist keine Beschriftung: Er verschwindet beim Tippen.
Robust#
- Gültiges HTML.
- ARIA nur, wo nötig. Die erste Regel von ARIA lautet, ARIA nicht zu verwenden, wenn ein natives HTML-Element dasselbe kann. Ein
<button>ist besser als ein<div role="button">.
Die fünf häufigsten Fehler in der Praxis#
- Fokus entfernt.
outline: noneohne Ersatz macht die Seite für Tastaturnutzer unbedienbar. - Bilder ohne Alternativtext oder mit sinnlosem Text wie „Bild1.jpg“.
- Zu geringer Kontrast, besonders bei hellgrauem Text auf weißem Grund – der beliebteste Designfehler der letzten zehn Jahre.
- Eigene Bedienelemente ohne Tastaturunterstützung. Ein Auswahlmenü aus
<div>-Elementen sieht gut aus und ist unbedienbar. - Formulare ohne Beschriftung, die nur mit Platzhaltertext arbeiten.
So prüfen Sie Ihre Seite#
Automatisiert (findet etwa 30 Prozent der Probleme):
- axe DevTools als Browser-Erweiterung
- Lighthouse, Bereich „Accessibility“
- WAVE von WebAIM
Manuell (findet den Rest):
- Tastaturtest. Maus weglegen, nur mit Tab, Shift+Tab, Enter und Leertaste durch die Seite. Kommen Sie überall hin? Sehen Sie immer, wo Sie sind?
- Zoom auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar?
- Screenreader-Test. NVDA (kostenlos, Windows) oder VoiceOver (macOS, eingebaut). Der erste Versuch ist unangenehm und gleichzeitig der lehrreichste Test überhaupt.
Was es kostet#
| Ausgangslage | Aufwand |
|---|---|
| Neubau mit Barrierefreiheit von Anfang an | +0–5 % |
| Prüfung einer bestehenden Seite | 1.500–4.000 € |
| Nachbesserung, sauber gebaute Seite | 3.000–8.000 € |
| Nachbesserung, gewachsene Seite | 8.000–15.000 € |
| Nachbesserung, System strukturell ungeeignet | Neubau günstiger |
Der teuerste Posten sind selbst gebaute Bedienelemente. Wer Auswahlmenüs, Dialoge und Tabs aus <div>-Elementen zusammengesetzt hat, muss sie neu bauen.
Warum sich das auch ohne Pflicht lohnt#
Etwa 7,9 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung. Hinzu kommen vorübergehende Einschränkungen – ein gebrochener Arm, eine Augenoperation – und situative: helles Sonnenlicht auf dem Display, eine Hand am Kinderwagen.
Barrierefreie Websites sind außerdem messbar besser für Suchmaschinen. Saubere Überschriftenhierarchie, Alternativtexte und semantisches HTML sind dieselben Signale, die Google für das Verständnis einer Seite auswertet.
Wir liefern Projekte deshalb standardmäßig nach WCAG 2.2 AA aus – auch bei Kunden, die nicht unter das BFSG fallen.
Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Über den Autor
Redaktion Nexcore Software
Fachredaktion
Sammelt die Fragen, die uns Kunden im Erstgespräch stellen, und beantwortet sie hier ausführlich – mit Zahlen statt Behauptungen.
- DSGVO in der Softwareentwicklung
- Barrierefreiheit nach BFSG
- Core Web Vitals
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Häufige Fragen
Was Leser zu diesem Thema fragen
Die Fragen, die uns zu diesem Beitrag am häufigsten gestellt werden.
Ist meine Website vom BFSG betroffen?
Prüfen Sie drei Fragen: Verkaufen Sie online an Verbraucher? Haben Sie zehn oder mehr Beschäftigte oder über zwei Millionen Euro Jahresumsatz? Bieten Sie eine der im Gesetz genannten Dienstleistungen an, etwa Bankgeschäfte, Personenbeförderung, E‑Books oder Telekommunikation? Wenn Sie an Verbraucher verkaufen und kein Kleinstunternehmen sind, sind Sie in der Regel betroffen.
Was kostet die Umsetzung?
Bei einer neu gebauten Website entstehen kaum Mehrkosten, weil Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird. Bei einer bestehenden Seite kostet eine Prüfung 1.500 € bis 4.000 €, die Nachbesserung typischerweise 3.000 € bis 15.000 € – abhängig davon, wie die Seite gebaut ist. Selbst entwickelte Bedienelemente sind der teuerste Posten.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie kann Mängelbeseitigung anordnen und im Wiederholungsfall die Dienstleistung untersagen. Bußgelder bis zu 100.000 € sind möglich. Daneben besteht das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?
Nein. Overlay-Werkzeuge, die per JavaScript nachträglich Anpassungen vornehmen, lösen strukturelle Probleme nicht und werden von Verbänden für Menschen mit Behinderungen deutlich kritisiert. In den USA gab es bereits Klagen gegen Websites, die ein Overlay einsetzten. Barrierefreiheit entsteht im HTML, nicht in einer nachgelagerten Schicht.