Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nexcore Software und Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
Stand:
Rechtstexte
4 Texte
§ 1Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Beratung, Wartung und verwandte Leistungen zwischen Nexcore Software (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die im Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website, in Präsentationen oder in mündlichen Gesprächen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch fachkundige Dritte zu erbringen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
§ 3Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit.
(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
(3) Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb von fünf Werktagen. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 4Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Festpreisprojekten erfolgt die Abrechnung, soweit nicht abweichend vereinbart, in drei Raten: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Erreichen des vereinbarten mittleren Meilensteins, 30 % nach Abnahme.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig.
(4) Leistungen nach Aufwand werden zum vereinbarten Stundensatz in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet.
(5) Fremdkosten (insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen Dritter, Store-Gebühren) trägt der Auftraggeber. Sie werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
§ 5Termine und Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt der Auftragnehmer die Auswirkungen auf Vergütung und Termine in Textform mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber.
(3) Mehraufwand, der auf einer Fehleinschätzung des Auftragnehmers beruht, führt nicht zu einer Erhöhung des vereinbarten Festpreises.
§ 6Abnahme
(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Auftraggeber prüft die Leistung anhand der vereinbarten Abnahmekriterien innerhalb von zehn Werktagen.
(2) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Unwesentlich sind insbesondere Mängel, die die vertragsgemäße Nutzung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung produktiv in Betrieb, gilt sie spätestens nach zehn Werktagen als abgenommen.
§ 7Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an der individuell für ihn erstellten Software einschließlich des Quellcodes.
(2) Von der Übertragung ausgenommen bleiben allgemeine Bibliotheken, Werkzeuge und wiederverwendbare Bausteine des Auftragnehmers. Hieran erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes und übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
(3) Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen die verwendeten Lizenzen nach.
(4) Der Auftragnehmer darf das Projekt nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Referenz benennen.
§ 8Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Mängel sind in Textform und nachvollziehbar beschrieben anzuzeigen. Der Auftragnehmer beseitigt sie durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl.
(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Bedienung oder auf Veränderungen der Systemumgebung zurückzuführen sind.
§ 9Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich ein Betriebsvertrag über die Datensicherung geschlossen wurde.
§ 10Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 11Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Wartungs- und Betriebsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer auf Verlangen sämtliche Daten des Auftraggebers in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.
§ 12Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis zur Verwendung
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Für Verträge mit Verbrauchern gelten abweichende gesetzliche Vorgaben, insbesondere zum Widerrufsrecht.
- Ergänzende Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen Bedingungen vor.
- Die jeweils gültige Fassung wird dem Angebot beigefügt und ist hier abrufbar.